Die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen waren zur Zeit der Gründung der Freimaurerei war eine grundlegend andere als heute.
Der freie Dialog zwischen Menschen unterschiedlicher Stände oder Glaubensrichtungen war nicht üblich und konnte damals nur im Verborgenen stattfinden, um keine Restriktionen der Herrschenden zu erleiden.
Die absolutistischen Herrscher und die Kirchenfürsten hatten kein Interesse an intellektuellem Austausch unter den Regierten, und schon gar nicht an der Verbreitung und der Diskussion von libertärem und egalitärem Gedankengut – dies hätte ihren Herrschaftsanspruch in Frage stellen können.
Nur in den Logen konnte das offene Wort und die freie Diskussion geführt werden. Dies wurde durch die Pflicht zur Verschwiegenheit unter den Brüdern erst möglich.
Schon seit der Zeit des Mittelalters hatten es die Steinmetze verstanden, ihren aufgrund ihrer Privilegien begehrten Berufstand – sie durften beispielsweise frei reisen, um ihre Kenntnisse der Statik und der Architektonik zu mehren und damit ihren Herrschern umso prächtigere Bauten errichten zu können – zu schützen. Sie errichteten Räume des freien Austauschs und der freien Meinungsäußerung, die sogenannten Bauhütten. Den Zutritt erhielt man nur durch Legitimation geheimer Zeichen und Passworte, die in einem Initiationsritus vermittelt wurden.
Seit Beginn des 18. Jahrhunderts wurde dies auch für die aufgeklärten Intellektuellen innerhalb der Gesellschaft interessant, da sie sich in diesen geschützten Räumen auch über gesellschaftliche Grenzen hinweg frei austauschen konnten – neben den „freien Maurern“ entstanden die „angenommenen Maurer“, Menschen, die mit dem wirkliche Wirken der Steinmetze nur noch die Gemeinsamkeit der freien Meinungsäußerung gemein hatten.
Bis heute hat sich die durch ein Aufnahmeritual beginnende Gemeinschaft einer Gesellschaft von Menschen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, als ein Hort des Vertrauens und des Zur-Ruhe-Kommens bewährt.
Die mehr als 300 Jahre des Bestehens der heutigen Freimaurerei sind der Beweis dafür.